Wo gehobelt wird, da fallen Späne ...

Was in jedem Handwerk tagtäglich geschehen kann, ist für den Berufsstand des Wirtschaftsprüfer nicht auszuschließen.

Wir sind uns der Risiken bewußt, die wir mit unseren Tätigkeiten eingehen. Unsere Maxime ist ein umsichtiges Handeln.

Haftung

Wirtschaftsprüferordnung

§ 54 Berufshaftpflichtversicherung

Selbständige Wirtschaftsprüfer . sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen .